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Was kann man alles von der Steuer absetzen – Vollständiger Überblick 2024

Felix Tobias Koch • 2026-04-12 • Gepruft von Elias Hoffmann

In der deutschen Einkommensteuererklärung lassen sich verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen. Ob Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – das Einkommensteuergesetz (EStG) bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Die folgenden Regelungen gelten für das Steuerjahr 2024 und teilweise mit Anpassungen für 2025.

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige wissen nicht, welche Kosten sie absetzen können. Die wichtigsten Kategorien umfassen berufsbedingte Ausgaben, private Aufwendungen mit steuerlichem Vorteil sowie besondere Belastungen. Pauschalen vereinfachen die Abrechnung, doch bei höheren Beträgen sind Belege erforderlich.

Welche Werbungskosten sind absetzbar?

Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen direkt. Für Angestellte gilt eine Pauschale von 1.230 Euro im Jahr 2024, die automatisch berücksichtigt wird. Wer höhere tatsächliche Kosten nachweisen kann, profitiert von einer noch größeren Steuerersparnis.

Werbungskosten
Bis 1.230€ Pauschale
Sonderausgaben
Spenden, Versicherungen
Außergewöhnliche Belastungen
Krankheit, Pflege
Pauschalen
Pendler (0,30€/km), Homeoffice (6€/Tag)

Pendlerpauschale und Autokosten

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 0,38 Euro. Bei beruflicher Nutzung eines Fahrzeugs lassen sich zudem tatsächliche Kosten wie Benzin, Wartung und Versicherung anteilig absetzen. Mehr zur Pendlerpauschale auf VLH.de

Homeoffice-Pauschale

Wer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend machen. Der maximale Jahresbetrag liegt bei 1.260 Euro, sofern der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird. Diese Pauschale gilt dauerhaft und wurde nicht, wie ursprünglich geplant, zeitlich begrenzt.

Weitere absetzbare Arbeitsmittel

Zur Abdeckung weiterer beruflicher Aufwendungen zählen Computer, Fachliteratur und Büromaterial. Auch Fort- und Ausbildungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten sowie Gewerkschaftsbeiträge und eine berufliche Rechtsschutzversicherung können abgesetzt werden. Die Kosten für beruflich genutztes Internet lassen sich ebenfalls anteilig geltend machen.

  • Pauschalen ohne Belege nutzen: Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro wird automatisch angerechnet.
  • Grenzen beachten: Spenden sind maximal 20 Prozent des Einkommens absetzbar.
  • 2024-Erweiterungen: Die Homeoffice-Pauschale gilt weiterhin unbefristet.
  • Freiberufler vs. Angestellte: Selbstständige nutzen keine Pauschale, sondern belegen alle Kosten nachweislich.
  • Autokosten: Bei gemischter Nutzung nur der berufliche Anteil absetzbar.
Kategorie Beispiele Max/Pauschale Beleg nötig?
Pendlerpauschale Kilometer zur Arbeit 0,30€/km (erste 20 km), 0,38€/km ab 21. km Nein
Homeoffice Arbeitstag zu Hause 6€/Tag, max. 1.260€/Jahr Bei Überschreitung
Werbungskosten Arbeitsmittel, Fortbildung 1.230€ Pauschale Bei Überschreitung
Spenden Kirche, Vereine 20% des Einkommens Ja
Versicherungen Haftpflicht, Unfall 1.900€ (privat) Ja
Ausbildung Studium, Weiterbildung 6.000€ Ja bei Überschreitung

Was zählt zu Sonderausgaben und ist absetzbar?

Sonderausgaben umfassen private Aufwendungen, die das Einkommen steuerlich entlasten. Anders als Werbungskosten sind sie nicht unmittelbar beruflich veranlasst. Das EStG unterscheidet zwischen Versicherungsbeiträgen, Spenden und weiteren Positionen mit festen Höchstbeträgen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20 Prozent des Einkommens abgesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge werden in Folgejahre vorgetragen. Ab einem Betrag von 300 Euro ist ein Nachweis erforderlich, kleinere Spenden werden nach eigenständiger Erklärung akzeptiert. Weitere Informationen zu Spenden auf VR.de

Versicherungen als Sonderausgaben

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind in voller Höhe absetzbar. Bei Haftpflicht- und Unfallversicherungen gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer. Private Altersvorsorgebeiträge werden über den Sonderausgabenabzug berücksichtigt und entlasten die Steuerlast erheblich.

Höchstbeträge beachten

Versicherungsbeiträge über den festgelegten Höchstbeträgen können nicht abgesetzt werden. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Versicherungsstruktur lohnt sich jedoch, um steuerliche Vorteile optimal auszunutzen.

Weitere Sonderausgaben

Kinderbetreuungskosten für Kita und Schule sind absetzbar, wenn entsprechende Rechnungen vorgelegt werden. Kirchensteuer, Schulgeld und unter bestimmten Voraussetzungen Ehegattenunterhalt bis 13.805 Euro zählen ebenfalls zu den Sonderausgaben. Ausbildungskosten für Kinder oder den eigenen Lebensunterhalt können bis zu 6.000 Euro geltend gemacht werden, sofern keine Werbungskosten vorliegen.

Außergewöhnliche Belastungen: Welche privaten Kosten gehen?

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG sind private Kosten, die zwangsläufig entstehen und die Steuerlast mindern. Anders als bei Sonderausgaben gilt jedoch eine zumutbare Eigenbelastung, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags liegt.

Krankheitskosten

Medizinische Aufwendungen wie Arztkosten, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte können abgesetzt werden. Auch Kurkosten zählen dazu, sofern ärztliche Verordnung vorliegt: hierzu gehören ärztliche Behandlung, Unterkunft sowie 80 Prozent der Verpflegung und Fahrtkosten. Details zu Krankheitskosten auf Finanztip.de

Pflege und Unterhalt

Pflegekosten für Angehörige, Umbauten zur Barrierefreiheit und Behindertenpauschbeträge mindern die Steuer. Der Unterhalt für bedürftige Personen wurde für 2025 auf bis zu 12.096 Euro erhöht. Bestattungskosten und Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen gelten ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen.

Zumutbare Belastung berechnen

Das Finanzamt NRW bietet einen Online-Rechner, mit dem sich die zumutbare Eigenbelastung individuell ermitteln lässt. Erst Kosten, die diesen Schwellenwert übersteigen, wirken sich steuermindernd aus. Zum Rechner auf Finanzamt-NRW.de

Mietkosten und Kinderbetreuung

Mietkosten lassen sich nicht direkt absetzen, jedoch anteilig bei Führung eines Homeoffice oder bei doppelter Haushaltsführung. Kinderbetreuungskosten für Kitas und Schulen sind als Sonderausgaben absetzbar, wenn Rechnungen auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sind. Weitere Informationen zu Erbschaftssteuer für Kinder finden sich im Überblick zu Erbschaftssteuer und Freibeträgen.

Wie dokumentiert man absetzbare Ausgaben richtig?

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung absetzbarer Kosten. Bei Pauschalen wie der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro oder der Pendlerpauschale genügt die Angabe in der Steuererklärung. Überschreitet man diese Beträge, werden Belege erforderlich.

Belege sammeln und aufbewahren

Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge dienen als Nachweis. Die elektronische Übermittlung via ELSTER vereinfacht den Prozess erheblich. Das Finanzamt prüft eingereichte Nachweise und kann im Zweifelsfall weitere Belege anfordern. Eine systematische Ablage, etwa nach Kategorien sortiert, erleichtert die Vorbereitung der Steuererklärung erheblich.

ELSTER und Finanzamt-Rechner

Das Online-Portal ELSTER ermöglicht die direkte Übermittlung der Steuererklärung an das zuständige Finanzamt. Für komplexe Fälle bieten auch Finanzamt-Rechner Unterstützung bei der Berechnung von Pauschalen und Freibeträgen. Freiberufler müssen ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nachweisen, während Angestellte vorwiegend Pauschalen nutzen.

Fristen einhalten

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Bei fristgerechter Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch. Verspätete Abgaben können Verspätungszuschläge nach sich ziehen.

Entwicklung der Steuergesetze seit 2021

Die steuerlichen Regelungen zu absetzbaren Ausgaben haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Insbesondere die Homeoffice-Pauschale wurde eingeführt und später verstetigt, während andere Pauschalen regelmäßig an die Inflation angepasst wurden.

  1. : Einführung der Homeoffice-Pauschale mit 5 Euro pro Tag als befristete Maßnahme während der Pandemie.
  2. : Erhöhung der Homeoffice-Pauschale auf 6 Euro pro Tag bei gleichzeitiger Entfristung.
  3. : Anpassung der Pendlerpauschale mit erhöhtem Satz ab dem 21. Kilometer.
  4. : Erhöhung des Unterhaltsfreibetrags auf 12.096 Euro sowie weitere inflationsbedingte Anpassungen gemäß BMF-Schreiben.

Was ist sicher bekannt, was bleibt unklar?

Feststehende Informationen

Die Pauschalen sind im Einkommensteuergesetz festgelegt. Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 Euro für Angestellte, die Homeoffice-Pauschale 6 Euro täglich bis maximal 1.260 Euro jährlich. Spenden sind bis 20 Prozent des Einkommens absetzbar.

Unklare Bereiche

Individuelle Fälle werden vom Finanzamt im Einzelfall geprüft. Die zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen variiert je nach persönlicher Situation. Ob bestimmte Kosten vollständig anerkannt werden, hängt von der vorgelegten Beweislage ab.

Unterschiede zwischen Angestellten und Freiberuflern

Angestellte profitieren von Pauschalen, die ohne Einzelnachweis gelten. Die Werbungskostenpauschale wird automatisch berücksichtigt, höhere Kosten müssen jedoch belegt werden. Freiberufler und Selbstständige führen hingegen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch und können alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen, sofern sie nachweisbar sind.

Die Unterscheidung hat auch steuerstrategische Implikationen: Während Angestellte ihre Werbungskosten optimieren können, haben Selbstständige mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Betriebsausgaben. Aktuelle Marktdaten zu Finanzthemen finden sich im Überblick zu DAX 40 Realtime.

Gesetzliche Grundlagen und offizielle Quellen

Das Bundesfinanzministerium betont, dass Pauschalen die Steuererklärung vereinfachen sollen, ohne dass Steuerpflichtige im Alltag unnötig belastet werden.

— Bundesfinanzministerium

Die rechtliche Grundlage für Werbungskosten bildet § 9 des Einkommensteuergesetzes. Darin sind die Pauschalen und Abzugsmöglichkeiten klar definiert. Das Finanzamt NRW bestätigt, dass Änderungen für das Jahr 2025 höhere Freibeträge vorsehen, insbesondere beim Unterhalt für bedürftige Personen.

Das Wichtigste zum Steuerabzug auf einen Blick

Steuerlich absetzbare Ausgaben gliedern sich in drei Hauptkategorien: Werbungskosten für berufliche Aufwendungen, Sonderausgaben für private Posten und außergewöhnliche Belastungen bei besonderen Lebensumständen. Pauschalen erleichtern den Abzug ohne Belege, bei höheren Beträgen sind Nachweise erforderlich. Die Nutzung von ELSTER und die fristgerechte Abgabe der Erklärung sichern steuerliche Vorteile. Für komplexe Fälle empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Was kann man alles von der Steuer absetzen?

Zu den absetzbaren Ausgaben zählen Werbungskosten wie Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale, Sonderausgaben wie Spenden und Versicherungsbeiträge sowie außergewöhnliche Belastungen bei Krankheit oder Pflege.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2024?

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 0,38 Euro pro einfacher Entfernung.

Kann man Homeoffice-Kosten absetzen?

Ja, die Homeoffice-Pauschale liegt bei 6 Euro pro Tag bis maximal 1.260 Euro im Jahr. Voraussetzung ist die ausschließliche Nutzung des Raumes als Arbeitszimmer.

Sind Spenden steuerlich absetzbar?

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20 Prozent des Einkommens abgesetzt werden. Ab 300 Euro ist ein Nachweis erforderlich.

Welche Versicherungen kann man absetzen?

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind voll absetzbar. Haftpflicht- und Unfallversicherung bis zu 1.900 Euro für Arbeitnehmer.

Sind Kinderbetreuungskosten absetzbar?

Ja, Kosten für Kita und Schule sind als Sonderausgaben absetzbar. Es müssen Rechnungen auf den Namen des Steuerpflichtigen vorliegen.

Kann man Mietkosten von der Steuer absetzen?

Mietkosten sind nicht direkt absetzbar. Bei Homeoffice oder doppelter Haushaltsführung ist jedoch ein anteiliger Abzug möglich.

Wie dokumentiert man absetzbare Ausgaben?

Belege wie Rechnungen und Quittungen sollten systematisch gesammelt werden. Für Pauschalen genügt die Angabe in der Erklärung, bei Überschreitung sind Nachweise erforderlich.


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