
Neue Abgabe für Strom – Was Verbraucher 2025/2026 wissen müssen
Was Verbraucher über die aktuelle Abgabenstruktur beim Strom wissen sollten
Der deutsche Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, darunter Erzeugungskosten, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben. In den Jahren 2025 und 2026 haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen erneut verändert, wobei der Schwerpunkt auf Entlastungen für bestimmte Verbrauchergruppen liegt. Gleichzeitig sind die Umlagen insgesamt gestiegen, was zu Fragen führt, welche neuen Abgaben tatsächlich existieren und wie sich diese auf die Stromrechnung auswirken.
Zwischen Juli 2022 und Januar 2026 hat die Bundesregierung mehrere gesetzliche Maßnahmen verabschiedet, die die Zusammensetzung des Strompreises für Endverbraucher verändern. Dabei bleibt festzuhalten, dass eine einheitliche neue Stromabgabe als Ersatz für die abgeschaffte EEG-Umlage bislang nicht eingeführt wurde. Die Förderung erneuerbarer Energien erfolgt vielmehr über den Bundeshaushalt, was den Anteil von Steuern und Abgaben am Gesamstrompreis im Jahr 2026 auf etwa 33,9 Prozent senkt.
Für Privathaushalte und kleine Unternehmen stellen sich konkrete Fragen nach der aktuellen Höhe einzelner Abgaben, den zeitlichen Zäsuren der Gesetzgebung und den messbaren Auswirkungen auf den eigenen Strompreis. Die folgenden Abschnitte bieten einen strukturierten Überblick über die wesentlichen Fakten, Hintergründe und offenen Fragen.
Die aktuelle Abgabenlandschaft im Überblick
Wesentliche Abgaben und ihre aktuelle Höhe
Die Stromsteuer beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Für produzierende Unternehmen und Landwirte hat der Bundestag am 13. November 2025 eine dauerhafte Entlastung beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die EEG-Umlage hingegen wurde bereits zum 1. Juli 2022 vollständig abgeschafft, was eine Entlastung von mehr als 6 Cent pro Kilowattstunde bedeutete.
Weitere Umlagen sind die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung) mit 0,446 Cent pro Kilowattstunde für 2026, die §19-NEV-Umlage zur Abgeltung von Mehrkosten durch erneuerbare Energien sowie die Offshore-Netzumlage zur Finanzierung von Schadensersatzansprüchen bei Windparks. Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der Einwohnerzahl des Versorgungsgebiets und dient als Entgelt für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege durch Stromleitungen.
Die Gesamtumlage für Endkunden belief sich 2025 auf 2,651 Cent pro Kilowattstunde, was einem Anstieg von 68,42 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Summe stiegen die Umlagen um 1,01 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Zuwachs wurde teilweise durch andere Entlastungsmaßnahmen kompensiert.
Zusammensetzung des Strompreises 2026
Nach aktuellem Stand setzt sich der Strompreis für Haushalte im Jahr 2026 wie folgt zusammen: Die Erzeugungskosten machen etwa 41,3 Prozent aus, die Netzentgelte circa 24,8 Prozent und Steuern sowie Abgaben zusammen etwa 33,9 Prozent. Letztere sind zwar gegenüber dem Vorjahr um 6,28 Prozent gestiegen, wirken sich preislich jedoch kaum merklich auf die Endrechnung aus.
- Erzeugung: 41,3 Prozent des Bruttopreises
- Netzentgelte: 24,8 Prozent inklusive Zuschuss
- Steuern und Abgaben: 33,9 Prozent bei sinkender Tendenz
- Nettoeffekt: Für Privathaushalte weitgehend stabil
- Industrieentlastung: Dauerhafte Stromsteuersenkung ab 2026
- Geplante Haushaltsentlastung: Kurzfristig 5 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und KMU vorgesehen
| Fakt | Details | Quelle |
|---|---|---|
| Stromsteuer | 2,05 ct/kWh (unverändert seit 2003) | Bundesregierung, Bundestag |
| EEG-Umlage | Abgeschafft seit 1. Juli 2022 | EEG-Novelle Osterpaket |
| KWKG-Umlage 2026 | 0,446 ct/kWh | Übertragungsnetzbetreiber |
| Stromumlage gesamt 2025 | 2,651 ct/kWh | Strom-Report |
| Steuern und Abgaben 2026 | 33,9 Prozent des Strompreises | Bundesregierung |
| Abgabenbelastung Haushalte | +6,28 Prozent (2026) | Strom-Report |
Gesetzliche Entwicklung und zeitlicher Ablauf
Die Geschichte der Stromabgaben in Deutschland reicht bis in die späten 1990er Jahre zurück. Mit der Einführung der Stromsteuer im Jahr 1999 als sogenannte Ökosteuer wurde ein Mechanismus etabliert, der heute teilweise der Rentenfinanzierung dient. In den folgenden Jahrzehnten kamen schrittweise weitere Umlagen hinzu, die verschiedene Zwecke der Energiepolitik finanzierten.
Meilensteine der Stromabgaben-Gesetzgebung
Die KWKG-Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wurde 2002 eingeführt, gefolgt von der §19-NEV-Umlage im Jahr 2012 und der Offshore-Netzumlage 2013. Ein einschneidender Wendepunkt war das sogenannte Osterpaket vom April 2022, durch das die EEG-Umlage vollständig abgeschafft und die Förderung erneuerbarer Energien fortan aus dem Bundeshaushalt finanziert wurde.
Im September 2024 begann die erste Lesung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die unter anderem die Gasspeicherumlage betraf. Der Bundestag verabschiedete am 31. Januar 2025 mehrere energiepolitische Initiativen im Rahmen der EnWG-Novelle. Am 12. und 13. November 2025 beschloss der Finanzausschuss Änderungen am Stromsteuergesetz – insbesondere eine angepasste Biomasse-Definition – sowie eine dauerhafte Stromsteuersenkung für Produzenten und Landwirte.
- 1999: Einführung der Stromsteuer als Ökosteuer
- 2002: KWKG-Umlage tritt in Kraft
- 2012: §19-NEV-Umlage eingeführt
- 2013: Offshore-Netzumlage zur Schadensersatzfinanzierung bei Windparks
- 1. April 2022: EEG-Umlage vollständig abgeschafft durch Osterpaket
- 26. September 2024: Erste Lesung der EnWG-Änderung
- 31. Januar 2025: Bundestag beschließt energiepolitische Initiativen
- 12. November 2025: Finanzausschuss ändert Stromsteuergesetz
- 13. November 2025: Bundestag beschließt Stromsteuersenkung für Produzenten und Landwirte
- 28. November 2025: Änderungen bei Gasspeicherumlage treten in Kraft
- 12. Dezember 2025: Bundeszuschuss zu Übertragungsnetzkosten 2026
- 1. Januar 2026: Stromsteuer-Änderungen und bezuschusste Netzentgelte
Die Verlagerung der Förderung erneuerbarer Energien aus dem Umlagesystem in den Bundeshaushalt soll Verbraucher langfristig entlasten und Preisschwankungen reduzieren. Experten sehen darin eine Stabilisierung des Strompreisumfelds, auch wenn kurzfristig einzelne Umlagen gestiegen sind.
Entlastungen und Belastungen im Vergleich
Die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf den Strompreis fallen je nach Verbrauchergruppe unterschiedlich aus. Während produzierende Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe von der dauerhaften Stromsteuersenkung profitieren, haben Privathaushalte vor allem mittelbar Vorteile durch den weggefallenen EEG-Umlageanteil und die geplanten Netzentgeltszuschüsse.
Messbare Entlastungen
Die Abschaffung der EEG-Umlage seit Juli 2022 hat eine Entlastung von mehr als 6 Cent pro Kilowattstunde gebracht. Für das Jahr 2025 ist eine kurzfristige Entlastung von 5 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und kleine sowie mittlere Unternehmen geplant. Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ab Dezember 2025 soll die Netzentgelte zusätzlich drücken.
Gestiegene Umlagen
Dem stehen höhere Einzelumlagen gegenüber. Die gesamte Stromumlage für Endkunden ist 2025 um 68,42 Prozent auf 2,651 Cent pro Kilowattstunde gestiegen, was einem Anstieg von 1,01 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Die Abgabenbelastung für Haushalte erhöht sich 2026 um 6,28 Prozent. Per Saldo bleibt der Strompreis für Privatkunden jedoch stabil, da die Entlastungen die Mehrbelastungen weitgehend ausgleichen.
Entgegen vereinzelter Vermutungen wurde keine neue einheitliche Stromabgabe oder Klimaschutzabgabe als Ersatz für die EEG-Umlage eingeführt. Die Finanzierung der Energiewende erfolgt weiterhin über den Bundeshaushalt, was eine zweckgebundene neue Abgabe für Strom bislang überflüssig macht.
Klarheit über Fakten und offene Fragen
Zur aktuellen Debatte um neue Abgaben beim Strom existieren sowohl gesicherte Erkenntnisse als auch Bereiche, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden können. Eine differenzierte Betrachtung hilft, Mythen von der Realität zu unterscheiden.
| Bestätigte Informationen | Noch offene Fragen |
|---|---|
| EEG-Umlage seit 2022 abgeschafft | Wie entwickeln sich Netzentgelte langfristig? |
| Stromsteuer: 2,05 ct/kWh bis Ende 2025 | Welche Auswirkungen hat die Biomasse-Definition auf Landwirte? |
| KWKG-Umlage 2026: 0,446 ct/kWh | Wie wirkt sich der Haushaltszuschuss auf das Netzentgeltniveau aus? |
| Stromumlage 2025: 2,651 ct/kWh | Wann erfolgt die geplante Haushaltsentlastung von 5 ct/kWh? |
| Stromsteuersenkung ab 1. Januar 2026 | Wie positioniert sich die EU bei künftigen Energieabgaben? |
| 33,9 Prozent Steuern und Abgaben 2026 | Bleibt die aktuelle Aufteilung 2027 bestehen? |
Politischer Hintergrund und Bedeutung
Die Umstrukturierung der Stromabgaben steht im Kontext der deutschen Energiewende und der europäischen Klimaschutzpolitik. Durch die Entscheidung, die Förderung erneuerbarer Energien nicht mehr über eine verbrauchsbasierte Umlage, sondern über den Bundeshaushalt zu finanzieren, verfolgt die Bundesregierung das Ziel, volatile Preiskomponenten zu reduzieren und die Planungssicherheit für Verbraucher zu erhöhen.
Gleichzeitig ermöglicht der Bundeshaushalt eine gezieltere Förderung bestimmter Branchen, wie die dauerhafte Entlastung für produzierende Unternehmen und Landwirte zeigt. Kritiker weisen darauf hin, dass die Verlagerung in den Haushalt die Transparenz über die tatsächlichen Kosten der Energiewende erschwert. Befürworter betonen hingegen die Stabilisierungswirkung auf die Endverbraucherpreise.
Offizielle Quellen und weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Abgaben und deren Berechnung stehen verschiedene offizielle Stellen zur Verfügung. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichen regelmäßig aktuelle Daten zu Entlastungsmaßnahmen und deren Wirkung.
Die Bundesregierung verankert die Entlastungen für Haushalte und Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 durch mehrere Gesetze und Maßnahmen, darunter Zuschüsse zu Netzentgelten und dauerhafte Senkungen der Stromsteuer für produzierende Unternehmen und Landwirte.
— Bundesregierung.de, Pressemitteilung zur Senkung der Energiepreise
Der Bundestag hat die wesentlichen Beschlüsse zur Strombesteuerung in den Sitzungen vom 12. und 13. November 2025 gefasst. Die novellierte Biomasse-Definition im Stromsteuergesetz sowie die verstetigte Entlastung für produktionsbedingte Stromkosten sind dort dokumentiert. Die Bundesnetzagentur liefert fortlaufend aktuelle Daten zu den einzelnen Umlagen und deren Entwicklung.
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